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Die Gebietsreform in Thüringen

Bitte unterstützen Sie das Volksbegehren und kämpfen Sie für den Erhalt und die Weiterexistenz Ihrer Gemeinde  ! ! !

 

Die erste Hürde ist geschafft ! ! ! Es wurden mehr als 5.000 Unterschriften thüringenweit gesammelt, um das Volksbegehren zu beantragen. Derzeit  verhindert die Klage der Landesregierung jedoch die Fortführung des Volksbegehrens.  Daher hat sich der Verein dazu entschlossen einen  Thüringer Bürgeraufruf zu starten.

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift http://ag-selbstverwaltung.net/thueringer-buergeraufruf-3. Für weitere Informationen lesen sie hier.

 

Gebietsreform - Nein Danke! 

 

Nunmehr wurde das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom Landtag beschlossen. Dieses wird viel Bewährtes vernichten, was in den letzten 25 Jahren aufgebaut wurde. Auch Sie, werte Bürgerinnen und Bürger, sind davon betroffen.

 

Zentrale Aussage des Entwurfes:

 

1. Wegfall der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden

2. Bildung von Einheits- oder Landgemeinden mit mindestens 6.000 Einwohnern

    damit Auflösung aller Gemeinden in unserer VG

3. kreisfreie Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern

4. Landkreise mit mindestens 130.000 höchstens 250.000 Einwohnern; damit Auf-

    lösung des Landkreises Altenburger Land bzw. Zusammenschluss benachbarter 

    Landkreise

    (alle genannten Einwohnerzahlen im Jahr 2035)

           

Sollte der Inhalt dieses Gesetzentwurfes umgesetzt werden, verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen.

 

Im Einzelnen kann die Gebietsreform für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, folgende Auswirkungen haben:

 

1. Verlust des Mitspracherechts in der Kommune

   - Die Auflösung der Gemeinden heißt Verlust der kommunalen Selbstverwaltung.

   - Die Gemeinden sowie die Bevölkerung verlieren ihre Entscheidungskompetenzen

      in den Angelegenheiten des Ortes.

2. Demokratieabbau im ländlichen Raum

    - Nicht aus jedem Ort ist ein Vertreter im neuen Gemeinde- oder Stadtrat vertreten.

    - Ortsteil- und Ortschaftsräte besitzen nur beratende Funktion, die Entscheidungen

       treffen die neuen Gemeindeparlamente.

3. Nachteile großer Verwaltungseinheiten

    - lange Anfahrtswege bei Behördengängen Gemeinde/Stadt und Landratsamt

    - weniger Bürgernähe und Qualitätsverlust bei der Verwaltungsarbeit wegen

      fehlender Ortskenntnis                         

4. Steuererhöhungen durch Angleichung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

5. Gebührenerhöhungen aufgrund der Angleichung der Gebührensätze (z. B. bei Kinder-    

     tagesstätten, Friedhofsunterhaltung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Straßen-     

      reinigung, Benutzung von kommunalen Einrichtungen wie Bürger- und Vereinshäuser)

6. Rückgang der Vereinsförderung (Gemeinden haben keine Entscheidungsbefugnis mehr!)

7. Verlängerung der Ausrückezeit der Feuerwehr

     Zusammenführung der FFw heißt Technik am zentralen Ort. Die Wege zum Brandort werden

     länger. Die Bereitschaft  zur Übernahme des Ehrenamtes wird geringer.

8. Abstufung von Landes- und Kreisstraßen zu Gemeindestraßen

     Die finanzielle Last wie Winterdienst, Verkehrssicherungspflciht und Straßenbaulast wird auf

     Kommunen abgewälzt.

 

Unseren Gemeinden nimmt man mit dieser Gebietsreform die Selbstständigkeit und Identität. Einsparungspotentiale werden seitens der Landesregierung nicht genannt. Im Gegenteil wir sehen unsere Bevölkerung als Kostenträger dieser Gebietsreform.

 

Deshalb lehnen die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ das Vorschaltgesetz ab.

 

Damit sind wir nicht allein. So gründete sich im Februar 2016 der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“, der sich aktiv für ein Volksbegehren gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform und für dessen Aufhebung einsetzt.

 

Es geht um unsere Heimat, bitte unterstützen Sie uns dabei.

 

Wie funktioniert Volksbegehren und Volksentscheid?

 

Das Volksbegehren ist ein demokratisches Instrument, dass es der Bevölkerung möglich macht, direkten Einfluss auf die Politik des Thüringer Landtages zu nehmen. Ein Volksbegehren kann auf Erlass, Aufhebung und Änderung eines Gesetzes gerichtet sein. (§ 9 Abs. 2 Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid - ThürBVVG). So besteht die Möglichkeit vorzuschlagen, dass Vorschaltgesetz zur Gebietsreform in Thüringen aufzuheben oder zu ändern.

 

Was ist notwendig?

 

  • 5.000 Unterschriften thüringenweit, um das Volksbegehren zu beantragen
  • Entscheidung des Präsidenten des Landtages über den Zulassungsantrag
  • Bekanntmachung des Volksbegehrens und der Sammelfrist weiterer Unterschriften
  • Für die Unterstützung des Volksbegehrens gibt es dann 2 Varianten   
    • Auslage der Unterschriftsbögen bei den Kommunen oder
    • freie Sammlung durch Beauftragte
  • Kommen bei der freien Sammlung 195.000 Unterschriften zusammen, ist das Volksbegehren zustande gekommen.
  • Behandlung im Landtag                                                                                                                   Bei Annahme folgt der Landtag dem Volksbegehren, bei Nichtannahme wird der Volksentscheid ausgelöst (§ 18 ThürBVVG).

 

Für dieses Verfahren benötigen wir viele Unterstützer und Helfer. Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, können sich zum Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ bekennen unter

http://ag-selbstverwaltung.net/unsere-petition.

 

Der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ ist seit dem 11. März 2016 ins Vereinsregister eingetragen und unter der neuen Geschäftsstelle in

 

Erich-Weinert-Straße 39, 07629 Hermsdorf,

Kontakt-E-Mail:

 

erreichbar.

Jede Stimme zählt. Bitte unterstützen Sie uns.

Auch für die Sammlung der Unterschriften werden Helfer benötigt. Bitte melden Sie sich dafür in der Verwaltungsgemeinschaft oder Ihrer Gemeinde mit ihren Kontaktdaten.

 

 

Barth

Vorsitzende