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Rückerstattung Mehrwertsteuer für Hausanschluß Wasser

Vollmershain, den 05. 11. 2009

Nachträgliche Information der Gemeinde Vollmershain und der Gemeindewerke

 

Anbei ein Artikel zum Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach der ermäßigte Steuersatz auch für das Legen der Wasserleitung gilt. Das bedeutet, die Gemeindewerke mit Sitz in Schmölln, werden auf Antrag, den für den Hausanschluss bezahlten, erhöhten Steuersatz korrigieren und die Differenz zurückerstatten. Der Antrag muss Rechnungsnummer, Adresse und Kontodaten enthalten und von jedem Rechnungsempfänger extra gestellt werden.