Rückerstattung Mehrwertsteuer für Hausanschluß Wasser
Vollmershain, den 05. 11. 2009
Nachträgliche Information der Gemeinde Vollmershain und der Gemeindewerke
Anbei ein Artikel zum Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach der ermäßigte Steuersatz auch für das Legen der Wasserleitung gilt. Das bedeutet, die Gemeindewerke mit Sitz in Schmölln, werden auf Antrag, den für den Hausanschluss bezahlten, erhöhten Steuersatz korrigieren und die Differenz zurückerstatten. Der Antrag muss Rechnungsnummer, Adresse und Kontodaten enthalten und von jedem Rechnungsempfänger extra gestellt werden.
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