Stellenausschreibung
Die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ schreibt eine Teilzeitstelle einer/eines
Mitarbeiter/in/s Kasse/Kassenverwaltung
zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aus.
Anforderungen/Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmännische Ausbildung, Bürokauffrau/mann, Buchhalter
- Kenntnisse im Kommunal- und Verwaltungsrecht
- möglichst praktische Erfahrungen bei Bewirtschaftung von Kassenmitteln
- Kenntnisse Finanzbuchhaltung/Zahlungsverkehr
- Fähigkeit zu eigenverantwortlichem, selbständigem Handeln
Zum Aufgabengebiet gehören folgende Schwerpunkte:
- Abwicklung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs
- Verwaltung von Kassenbeständen, Festgeldern, Sparguthaben und Rücklagen
- Führen der Zeitbücher, Tagesabschlussbücher, Sachbücher für die Haushaltspläne und der Vorschussbücher
- Einhebung der Einnahmen einschließlich Durchführung des Mahn- und Beitreibungsverfahrens
- Bearbeitung der uneinbringlichen Forderungen zur Vorbereitung von Niederschlagungen und Erlässen
- Festsetzung der Kosten, Säumniszuschläge, Mahngebühren und Zinsen
- Abrechnung mit den Nebenkassen und Zahlstellen
- Belegkontrolle und Abschluss der Solllisten zur Vorbereitung der Jahresrechnung
- Statistik
- Kalkulation
Es handelt sich derzeit um eine befristete Teilzeitstelle (mit Option auf Übernahme) im Fachbereich Finanzen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. (Verhandlungsbasis)
Wir bieten:
- Entgeltgruppe E5 nach TVöD zzgl. Jahressonderzahlung
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
- familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung
- bedarfsgerechte Fortbildungen
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, aussagekräftiger Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse etc.) schriftlich oder per Mail an:
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
Burgberg 5
04626 Posterstein
Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
Barth, VG-Vorsitzende