Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis wird auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren in Form einer Urkunde vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Im Führungszeugnis wird verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein Behördenführungszeugnis (Belegart „O“).
Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis wird als Privatführungszeugnis bezeichnet (Belegart „N“).
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Institution/ Ihrem Arbeitgeber, die/der das Führungszeugnis verlangt, ob Sie ein behördliches (Belegart „O“) oder ein Führungszeugnis für persönliche Zwecke (Belegart „N“) benötigen. Ein einmal gestellter Antrag kann nicht zurückgenommen werden und ist gebührenpflichtig.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird in der Regel nur dann verlangt, wenn es in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist, bzw. wenn eine Tätigkeit angestrebt wird, die vom Kontakt zu minderjährigen Kindern und Jugendlichen geprägt ist. Auch hier gilt die Unterscheidung zwischen Behördenführungszeugnis und Privatführungszeugnis. Zur Antragstellung muss eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Seit April 2012 können in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis“ beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.
Antragstellung:
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist bei der Meldebehörde des Wohnsitzes zu stellen. Nach § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist für die Antragstellung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich.
benötigte Unterlagen:
gültiger Personalausweis/Reisepass
ggf. Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis versandt werden soll
ggf. schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen
ggf. Bestätigung über eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit
Bearbeitung:
ca. 2 Wochen
Gebühren:
13,00 Euro Führungszeugnis und Europäisches Führungszeugnis
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Informationen zu allen Fragen rund um das Führungszeugnis erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de).